Allgemeine Geschäftsbedingungen der  DSV-Skischule im TSV Oberhaching mit dem Kooperationspartner TSV Grünwald

(27.07.2023)

TSV Oberhaching-Deisenhofen e. V.

DSV Skischule

Bahnhofstraße 13

82041 Oberhaching

TSV Grünwald e. V.

Dr.-Max-Straße 20

82031 Grünwald

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Teilnahmen an Kursen, Ausfahrten und anderen Skisportveranstaltungen – nachfolgend Veranstaltung genannt - welche die DSV-Skischule im TSV Oberhaching – nachfolgend TSV oder TSV Oberhaching genannt – im Rahmen des Breitensports anbietet. Diese AGB der DSV-Skischule im TSV Oberhaching gelten für den TSV Oberhaching-Deisenhofen e. V. und den TSV Grünwald e. V.

1. Leistungen

1.1. Der Leistungsumfang der angebotenen Veranstaltungen ergibt sich aus den jeweils gültigen Beschreibungen im Programmheft bzw. im Online-Buchungssystem (Website der DSV-Skischule im TSV Oberhaching).

1.2. Der Rabatt von 15 % auf die Kursgebühren wird gewährt, wenn bei der Buchung bei dem Skikursteilnehmer eine gültige Mitgliedschaft im TSV Oberhaching oder TSV Grünwald bereits besteht. (Zusatzleistungen, wie Busfahrt, Mittagessen und Skiliftkosten sind vom Rabatt ausgeschlossen).

1.3. Besteht keine Mitgliedschaft in einem der oben genannten Vereine, ist bei der Teilnahme und der Bezahlung der Kursgebühren die Versicherung beim TSV Oberhaching (max. bis zum 30. Juni des laufenden Jahres) enthalten, sofern es sich bei den Veranstaltungen um Skikurse handelt.

2. Teilnahmebedingungen

2.1. Die Teilnahmevoraussetzungen werden in den Ausschreibungen, Veranstaltungshinweisen und ggf. im Hygieneschutzkonzept genannt und sind für den Teilnehmer verpflichtend.

2.2. Der TSV Oberhaching hat das Recht ohne Angabe von Gründen die Teilnahme einzelner Personen an den Veranstaltungen abzulehnen.

3. Teilnahmegebühr

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Diese Gebühren werden für die einzelnen Veranstaltungen jeweils in den Ausschreibungen und Veranstaltungshinweisen bekannt gegeben.

4. Anmeldung zu einer Veranstaltung, Bezahlung

4.1. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt ausschliesslich über das Online-Buchung-System (Dienstleister - Yolawo).

4.2. Die ausgewiesenen Teilnahme- bzw. Kursgebühren werden durch Vorkasse/Kreditkarte (Online Dienstleister Stripe) direkt beglichen. Evtl. zusätzliche Bankgebühren, verursacht durch fehlerhafte Angabe der Bankverbindung im Online Buchungssystem, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Eventuelle Rückvergütungen werden nach Beendigung der jeweiligen Skisaison durchgeführt und beziehen sich ausschliesslich auf folgende Zusatzleistungen: Buskosten, Mittagessen und Skiliftkosten.

4.3. Jeder Anmelder erhält durch die Buchung eines Kurses ein eigenen Account (Dienstleister - Yolawo). Hier sind alle Daten der Buchung für Sie einzusehen und die Stornierung ist hier selbstständig durchzuführen. Die Darstellung der Leistungen erfolgt über Ihre angegebenen E-Mail-Account per Rechnung, ebenso werden Sie hier über Änderungen in der Abrechnung benachrichtigt.

5. Leistungsänderungen, Änderungsvorbehalte des TSV

5.1. Der TSV Oberhaching ist berechtigt, unter anderem bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt, ungeeigneten Schnee- und/oder Witterungsbedingungen oder anderen zwingenden Gründen Veranstaltungen vollständig vor der Durchführung abzusagen. In diesem Fall werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren in vollem Umfang für die nicht durchgeführten Kurstage erstattet.

5.2. Bei Verlegung einer Veranstaltung an einen weiter entfernten Ort (z.B. aufgrund der Schneesituation) ist der TSV Oberhaching berechtigt eine Nachbelastung von Fahrtkosten zu erheben, ebenso kann es zu einer Nachbelastung kommen bei Mehrkosten der Skiliftkosten durch die Liftbetreiber.

5.3. Muss die Veranstaltung nach Beginn wegen schlechten Schnee- und/oder Witterungsbedingungen abgesagt werden, werden die bereits gezahlten Kosten anteilig zurückerstattet. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro erhoben.

5.4. Der TSV Oberhaching behält sich vor einen Ersatzkurs für die jeweiligen Teilnehmer zu ermöglichen, oder eine Gutschrift über einen gleichwertigen Skikurs auszustellen. Das ist keine Garantieleistung!

6. Rücktritt des Teilnehmers

6.1. Jeder Teilnehmer kann in seinem Online-Buchungsaccount bis spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn seine Teilnahme selbst stornieren. Die volle Teilnahmegebühr wird bis 21 Tage vor Kursbeginn dann automatisch erstattet. Bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühren bei selbstständiger Stornierung des Skikurses automatisch erstattet. In allen anderen Fällen erfolgt keine Erstattung der Kursgebühr!

6.2. Ein Rücktritt während der laufenden Kursserie von einzelnen bzw. ausstehenden Tagen der Veranstaltung ist nur verletzungs- bzw. krankheitsbedingt möglich. In diesem Falle werden nach Beendigung der Kursserie nur die nicht in Anspruch genommenen, folgenden Zusatzleistungen (Buskosten, Mittagessen und Skiliftkosten) anteilig für die nicht genutzten Tage zurückerstattet. Die Kursgebühr wird nicht zurückerstattet!

7. Sonderregelung Versicherung für Mitfahrer

7.1. Für alle nicht am Kursbetrieb teilnehmenden (Mitfahrer ab 18 Jahren) besteht während den Veranstaltungen seitens des TSV Oberhaching/TSV Grünwald kein Krankenversicherungsschutz für die Busfahrt und im Skigebiet sofern sie nicht Mitglied einem der beiden Vereine sind. Für alle nicht am Kursbetrieb teilnehmenden Mitfahrer unter 18 Jahren ist vor der Mitfahrt eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten der jeweiligen Teilnehmer unterschrieben vorzulegen, sonst können Mitfahrer unter 18 Jahren nicht mitfahren. Auch für Mitfahrer unter 18 Jahren besteht keinerlei Versicherungsschutz für die Busfahrt und im Skigebiet.

Den Teilnehmern/Erziehungsberechtigten wird empfohlen für ausreichenden (Auslands-) Krankenversicherungsschutz zu sorgen.

7.2. Die persönliche Ausrüstung der Teilnehmer ist nicht versichert. Der Abschluss einer DSV-Skiversicherung wird empfohlen.

(siehe https://www.ski-online.de)

8. Mitteilungspflicht

Liegen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen vor, ist dies bei der Anmeldung anzugeben, das gilt auch für eventuelle Medikamente. Anderenfalls kann eine entsprechende Hilfestellung oder nötige Betreuung nicht gewährleistet werden.

9. Weisungsrecht, Ausschluss

9.1. Der TSV Oberhaching hat ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber den Teilnehmern bei den Veranstaltungen. Das Weisungsrecht umfasst alle Anweisungen, die für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung erforderlich sind, eingeschlossen disziplinarische Anweisungen insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen.

9.2. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Weisungen des Veranstaltungsleiters und der durch diesen autorisierten Personen (z. B. Skilehrer) Folge zu leisten. Eine Entfernung von der (Kurs-) Gruppe ist nur nach vorheriger Abmeldung bei einem Skilehrer gestattet.

9.3. Die Skiabteilung des TSV Oberhaching ist berechtigt, Teilnehmer, die Weisungen nicht befolgen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dies kann insbesondere Einnahme von Alkohol, Drogen und/oder Dopingmitteln, sowie bei grobem Unfug oder Sachbeschädigung der Fall sein. Im Falle des Ausschlusses erfolgt keine Erstattung von Gebühren.

9.4. Erfolgt ein Ausschluss eines Minderjährigen aus einem der vorher genannten Gründen, ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, den Minderjährigen auf eigene Kosten abzuholen, soweit dies im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung notwendig ist.

9.5. Erziehungsberechtigte haben ihre Kinder und Jugendliche auf die Befolgung der Weisungen und die Konsequenzen bei einer Nichtbefolgung hinzuweisen.

10. Ausrüstung und Gruppeneinteilung

10.1. Jeder Teilnehmer hat eigenverantwortlich für eine adäquate und funktionsfähige Ausrüstung zu den einzelnen Veranstaltungen zu sorgen. Die Skilehrer des TSV Oberhaching dürfen keinerlei Einstellungen oder Änderungen an der Ausrüstung der Kursteilnehmer durchführen. Eine fehlerhafte Ausrüstung führt zum Ausschluss des jeweiligen Teilnehmers.

10.2. Für alle Teilnehmer besteht Helmpflicht. Wir weisen darauf hin, dass bei einem Unfall ohne Helm der Unfallschutz verloren geht und der TSV Oberhaching/TSV Grünwald keinerlei Haftung übernimmt.

10.3. Der TSV Oberhaching behält sich vor, Teilnehmer zur Erlangung homogener Gruppen/Kurse und zur Erzielung eines maximalen Lernerfolges innerhalb der Veranstaltungen in andere Gruppen einzuteilen. Auf Bekanntschaften/Freundschaften unter den Kursteilnehmern kann bei der Einteilung der Skikurse keine Garantie gegeben werden.

11. Haftung

11.1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen/Skikursen erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.

11.2. Der TSV Oberhaching/TSV Grünwald haftet insbesondere nicht bei selbstverschuldeten Unfällen, Verletzungen, Schädigungen, Verlusten oder Diebstahl von Material und Kleidung sowie bei witterungs- oder verkehrsbedingt auftretenden Verspätungen des Teilnehmers.

11.3. Wir arbeiten und orientieren uns bei der Durchführung der Skikurse an den Richtlinien des DSV, sowie des BSV:

https://www.deutscherskiverband.de und https://www.bsv-ski.de

12. Versicherungsschutz für Sportvereine, Hinweise

12.1. Der TSV Oberhaching und seine Mitglieder sind über den Sportversicherungsvertrag des BLSV bei der ARAG versichert:

Name und Sitz der Gesellschaft:

ARAG Allgemeine Versicherungs-AG

12.2. Die Berufshaftplichtversicherung ist die VBG. Bei der sind die Trainer/ÜL des TSV Oberhaching versichert.

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

12.3. Besteht keine Mitgliedschaft in einem der Vereine (TSV Oberhaching/TSV Grünwald), ist bei der Teilnahme- und mit den Kursgebühren die Versicherung (Sportversicherungsvertrag des BLSV bei der ARAG) beim TSV Oberhaching (max. bis zum 30. Juni des laufenden Jahres) enthalten, sofern es sich bei den Veranstaltungen um Skikurse handelt. Hierfür benötigen wir die Namen und Geburtsdaten der Nichtmitglieder, damit eine Anmeldung bei unserem Versicherungsdienstleister (ARAG) erfolgen kann.

12.4. Die persönliche Ausrüstung der Teilnehmer ist nicht versichert. Der Abschluss einer DSV-Skiversicherung wird empfohlen.

(siehe https://www.ski-online.de)

12.5. Für die Ortung durch die Bergwacht, bei eventuellen Unfällen oder Notfällen nutzen wir die SOS-EU-ALP App oder ähnliche Notfallapps.

13. Bildmaterial

13.1. Der TSV Oberhaching/TSV Grünwald bzw. die DSV-Skischule wird vom Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten ermächtigt, Bilder und Videos die im Rahmen von Veranstaltungen des TSV Oberhaching/TSV Grünwald entstanden sind, auf der Homepage des TSV Oberhaching/TSV Grünwald, der DSV-Skischule und auf Informationsmaterial (z. B. Programmheft, Flyer, Sportspiegel) zu veröffentlichen (s. Einverständniserklärung und Satzung des TSV-Oberhaching § 17 zur Veröffentlichung von Fotos von Minderjährigen zu finden auf der Website des TSV). Eine Namensnennung der abgebildeten Personen erfolgt nicht.

13.2. Möchte ein Teilnehmer keine Veröffentlichung von Bildern (außer Gruppenbilder, ab zwei Personen), hat er dies schriftlich vor Antritt der Veranstaltung bei der DSV Skischule des TSV Oberhaching mitzuteilen.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Teilnehmer ist der Sitz des TSV Oberhaching. Erfüllungsort für die Durchführung der Veranstaltungen ist ebenfalls der Sitz des TSV Oberhaching, sofern sich nicht aus der Natur der Sache ein anderer ergibt.

15.2. Gerichtsstand für alle gerichtlich zu entscheidenden Streitigkeiten im Zusammenhang mit ausgeschriebenen Veranstaltungen des TSV Oberhaching ist – soweit zulässig – München.

16. Kenntnissnahmemöglichkeit

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in der Geschäftsstelle aus.

Sie können im Internet unter www.skischule-oberhaching.de angesehen und heruntergeladen werden.

P.S. Zur besseren Lesbarkeit wird in unserer AGB das generische Maskulinum verwendet. Alle verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

Anhänge:
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